AGB der Eidam & Wernersbach GbR

1.    Geltungsbereich

Die hier aufgeführten Bedingungen sind Grundlage aller Rechtsgeschäfte zwischen eventcloud Veranstaltungstechnik | Eidam & Wernersbach GbR (nachfolgend Auftragnehmer genannt) und des Auftraggebers. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden spätestens mit der Entgegennahme oder Nutzung der vermieteten Gegenstände oder Ware beziehungsweise bei Auftragserteilung akzeptiert. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2.    Angebot und Vertragsabschluss

Angebote sind unverbindlich und freibleibend, die Preise sind für 30 Tage gültig, wenn nicht anders angegeben. Art und Umfang der Leistung ergibt sich aus dem zuvor erstellten Angebot. Die Mietzeit der vermieteten Gegenstände beginnen am Tag der Abholung und enden mit der Rückgabe. Der ausgewiesene Tagesmietpreis bezieht sich in der Regel auf einen Nutzungstag. Angebrochene Tage, oder eine zu späte Rückgabe werden als voller Tag berechnet.

3.    Auftragsbestätigung

Uns erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung mittels Fax oder per E-Mail sind für den Auftraggeber bindend, für den Auftragnehmer jedoch erst nach Auftragsbestätigung. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Weitere in Auftrag gegebene Aufträge müssen ebenfalls bestätigt werden. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform.

4.    Gewährleistung und Haftung

Die Mietsache wird vom Auftragnehmer funktionsfähig übergeben und dem Auftraggeber für die Dauer der Mietzeit überlassen. Die Übergabe erfolgt nach Absprache im Lager des Auftragnehmers (Philipp-Reis-Straße 1b, 55129 Mainz-Hechtsheim) oder beim Auftraggeber. Eine Anlieferung erfolgt gegen Berechnung der Kosten. Zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit ist der Auftragnehmer berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Der Gefahrenübergang erfolgt nach Abholung oder Anlieferung (Lieferschein) und erlischt nach Rückgabe oder Abholung durch den Auftragnehmer. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geräte bis 48 Stunden nach Veranstaltung gegen Verlust und Beschädigung zu sichern, danach haftet er nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5.    Mietbedingungen

Die gemieteten Geräte müssen vom Auftraggeber bei Übernahme auf ihre Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit, soweit möglich, geprüft werden, die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass die Geräte nur von fachkundigem Personal in Betrieb genommen und pfleglich behandelt werden. Hierzu zählt auch die Bereitstellung einer störungsfreien Stromversorgung. Schäden an den Geräten infolge von Stromausfall, Stromunterbrechung oder Stromschwankungen hat der Auftraggeber zu tragen. Bei der Vermietung von technisch aufwendigen Geräten ohne Fachpersonal des Auftragnehmers, wird grundsätzlich keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion übernommen. Schäden, welche der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Die Geräte müssen sauber, geordnet und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden, eine etwaige Reinigung durch das Personal des Auftragnehmers wird dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen, Verluste oder ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes des Gerätes. Verbrauchsmaterialien (Leuchtmittel, Nebelfluid etc.), welche verbraucht, defekt oder verloren gegangen sind, müssen vom Auftraggeber ersetzt, oder in Höhe des Marktpreises bezahlt werden. Eine Versicherung für den Verlust, Beschädigung oder Diebstahl mit 500€ Selbstbeteiligung kann erworben werden. Die Versicherung ist vor dem Mietzeitraum abzuschließen. Die Mietzeit ist einzuhalten! Sollte dies nicht möglich sein, muss der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Für jeden überschrittenen Tag über dem Rückgabetermin wird ein voller Tag nach vereinbarter Vergütung berechnet.

6.    Sicherheitsleistungen

Ist die vereinbarte Miete höher als 2.000,00€, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Mietvorauszahlung in Höhe von 2/3 des vereinbarten Mietpreises zu verlangen. Unabhängig davon, kann der Auftraggeber verlangen, dass der Auftraggeber eine Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der vermieteten Geräte beim Auftragnehmer hinterlegt. Die Kaution wird nach Beendigung des Mietvertrages und Wiedereintreffen der vermieteten Geräte beim Auftragnehmer unverzinst zurückgezahlt.

7.    Preise und Zahlung

Alle unsere Preise sind Nettopreise. Es wird Mehrwertsteuer in jeweils geltender gesetzlicher Höhe zusätzlich berechnet. Unsere Preise gelten ab Lager, zuzüglich etwaiger Verpackung, Versicherung, Montage oder Fracht. Die Zahlung hat auf ein auf der Rechnung angegebenen Konto zu erfolgen. Der Preis, welcher auf der Rechnung inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, ist innerhalb von 10 Tagen, falls nicht anders vereinbart zu zahlen. Nach §286 Abs. 3 BGB entsteht Schuldnerverzug nach 30 Tagen ab Rechnungszugang/-fälligkeit. Verzugszinsen werden in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz p.a. berechnet. Angemessene Preiserhöhungen wegen Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.

Wird ein bereits erteilter Auftrag durch den Auftraggeber storniert,
fällt eine folgend näher definierte Abstandsgebühr an:

bis 30 Tage vor Auftragsbeginn: 30% des Gesamtpreises
bis 14 Tage vor Auftragsbeginn: 80% des Gesamtpreises
bis 7 Tage und am Tag vor Auftragsbeginn: 100% des Gesamtpreises.

8.    Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers

Ein Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers setzt voraus, dass dieser die Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit der Geräte zuvor getestet hat und etwaige Mängel unverzüglich dem Auftragnehmer mitgeteilt hat. Dieser ist nach eigener Wahl zum Austausch oder Reparatur berechtigt, ist dies nicht möglich, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder für die Mietsache eine angemessene Mietminderung verlangen. Sonstige Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

9.    Auftragsausführung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, erteilte Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung bekannter technischer Vorgaben und Informationen nach den geltenden Regeln und dem Stand der Technik auszuführen. Erteilte Informationen werden vertraulich behandelt, auch nach Erledigung des Auftrages. Übergebene Unterlagen werden nach Ende des Auftrages zurückgegeben.

10. Eigentumsvorbehalt

Im Falle eines Verkaufs von Ware, bleibt diese bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von eventcloud Veranstaltungstechnik | Eidam & Wernersbach GbR.

11. Rechte Dritter

Der Auftraggeber hat die Geräte von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Gibt es dennoch geltend gemachte Ansprüche gegen die Geräte des Auftragnehmers, so trägt der Auftraggeber die Kosten zur Aufhebung dieser Ansprüche.

12. Auftragsvoraussetzung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages im vereinbarten Zeitraum ermöglichen. Dies können sein: Grundrisse, technische Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Bühnen- und Beschallungspläne, Beleuchtungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten. Zu diesen Informationen gehört auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufs der geplanten Veranstaltung sowie die erforderlichen Einsatzzeiten.
Sofern sich vor oder bei der Auftragsdurchführung herausstellen sollte, dass die erteilten Informationen unzureichend sind, wir dies durch den Auftragnehmer unverzüglich mitgeteilt. Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, die von der jeweiligen Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Arbeitskoordination nach §6 BGV-A1 durchzuführen. Für Schäden, die aus einer Pflichtverletzung des Auftraggebers beruhen, haftet der Auftragnehmer nicht.

13. Sonstiges

Für diese Geschäftsbedingungen und sonstiges Rechtsbeziehungen zwischen eventcloud Veranstaltungstechnik | Eidam & Wernersbach GbR und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verhandlungs- und Vertragssprache ist deutsch. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mainz.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die weggefallene Klausel wird durch eine möglichst gleiche und zulässige Klausel ersetzt.

Mainz, 20.03.2020
Inhaber: Dominik Eidam & Jochen Wernersbach